EU-Zulassung

Freiheit braucht Regeln

Lebensmittel tierischen Ursprungs dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 erfüllt werden.

Wir prüfen für Sie der Zulassungspflicht unterliegen und übernehmen für Sie den erforderlichen Schriftverkehr mit den zuständingen Behörden.